AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltung der Bedingungen  

1) Die Lieferungen und Leistungen des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegen stehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hier widersprochen. 

2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.  

 

§2 Angebot und Vertragsschluß 

1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an sein Angebot 30 Tage ab deren Datum gebunden. 

2) Die Annahme von Bestellungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch schriftliche Auftragsbestätigung oder dadurch, dass dem Besteller die Ware innerhalb von 2 Wochen zugesandt wird.

 3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 

 

§3 Preise 

 1) Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

 2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Kosten, Transport und Mehrwertsteuer. 

 

§4 Lieferung 

1) Verbindliche Liefertermine und Lieferfristen bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit Vertragsschluß. Vereinbarte Liefertermine werden im Falle nachträglicher Änderungen gegenstandslos.

 2) Liefertermine und Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware fristgerecht das Werk des Verkäufers oder dessen Lager verlassen hat oder bei Versendemöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.

3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4) Konstruktions- oder Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. 

 

§5 Gefahrenübergang 

 1) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.

 2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes gilt entsprechend bei Vereinbarung von Streckengeschäften.

3) Der Versand erfolgt unversichert. Auf Wunsch des Käufers wird die Sendung auf seine Kosten gegen Diebstahl und Transportschäden versichert. 

 

§6 Gewährleistung 

 1) Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 3) Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4) Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzungen arglistig verursacht hat.

5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (§6, Ziff. 3 dieser AGB).

6) Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 7) Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. 

 

§7 Eigentumsvorbehalt 

1) Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich aller dem Verkäufer aus der Geschäftsbeziehung zum Käufer zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer wird auf Verlangen nach seiner Wahl bestimmte Sicherheiten freigeben, soweit ihr Wert die Forderung um mehr als 20% übersteigt.

 2) Bei Wechsel-, Scheckverfahren gilt die Forderung des Verkäufers erst dann als erfüllt, wenn der Wechsel ordnungsgemäß eingelöst ist.

 3) Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit)-Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit)-Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit)-Eigentum des Verkäufers unentgeldlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit)-Eigentum zusteht, wird im Folgenden ebenfalls als Vorbehaltsware bezeichnet.

4) Der Verkäufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.

Der Verkäufer ist berechtigt, die obigen Gestattungen zu widerrufen, wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist.

Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

 5) Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Pfändungen des Kaufgegenstandes oder Ausübung von Pfandrechten, hat der Käufer dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und dem Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und einer Wiederherbeischaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen.

6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.

7) Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten, alle vom Hersteller vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vorzunehmen. Er hat darüber hinaus den Kaufgegenstand gegen die üblichen Gefahren zu versichern. Er tritt bereits jetzt sämtliche ihm aus einem Schadensfall erwachsenen Schadensersatz- und Erstattungsansprüche gegen Schädiger und Versicherer an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. 

 

§8 Zahlung – Zahlungsverzug 

1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort zur Zahlung fällig.

2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck endgültig eingelöst ist.

 3) Zur Annahme von Schecks oder Wechseln ist der Verkäufer nicht verpflichtet.

 4) Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.

5) Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleitungen zu verlangen. Durch das Verlangen nach Sicherheiten oder Vorauszahlungen wird das Recht zum Rücktritt vom Vertrag nicht berührt.

6) Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Gleiches gilt für das Zurückbehaltungsrecht. 

 

§9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 

 1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kehl. Klagen können ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor dem Amtsgericht erhoben werden.

3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so ist hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Der unwirksame Teil wird vielmehr durch eine Regelung ersetzt, deren Inhalt der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn und soweit sich Lücken in diesen Geschäftsbedingungen herausstellen sollten.

Kehl, im Oktober 2004
Sänger oHG

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